Was Sie bei mir zu welchen Konditionen erhalten

Ich möchte mit Ihnen zusammen an den wiederkehrenden Handlungsblockaden, den unüberwindlichen Hindernissen arbeiten, die Sie in der Vergangenheit immer wieder davon abhielten, den nächsten, wichtigen Schritt zu wagen.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Im Mittelpunkt steht häufig ein zentraler Konflikt, an dem Sie arbeiten möchten. Sie erhalten konkrete Hilfe in einem vertraulichen und Halt gebenden Rahmen. Diese Therapieform können Sie als Einzelgespräch oder in der Gruppe erfahren.

Psychoanalyse

Das durch Sigmund Freud begründete Verfahren. Bei dieser Erforschung der geheimen Beweggründe unseres Verhaltens steht die geduldig wachsame Begleitung im Vordergrund. Stellen Sie sich für einen psychoanalytischen Prozess auf einen mehrjährigen Entwicklungsprozess ein.

Tiefenpsychologisch fundierte Therapie in der Gruppe /Gruppenanalyse

Sie erhalten im Kreise anderer die Gelegenheit, sich mit ihren offenen Fragen in einem geschützten und förderlichen Rahmen genauer kennen zu lernen, zu bewegen und dadurch neue Lernerfahrungen zu machen. Dabei sind die Grenzen zwischen einer tiefenpsychologisch fundierten und e.'r analytischen Gruppe fliessend.

Coaching - Beratung

In diesem Fall bewegt Sie seit längerem eine Frage, die Sie gerne genauer fassen möchten; sei es, dass Sie sich mit den weitreichenden Folgen dieser Fragestellung überfordert fühlen, sei es, dass die bisherigen Lösungsansätze nicht den gewünschten Erfolg einbrachten.

Die Zauberformel für Ihren Erfolg, die kenne ich nicht, doch allein die Erfahrung, dass sich in einem vertraulichen Gespräch Wege bahnen oder ebnen lassen, die Ihnen bis dahin verstellt geblieben waren, spricht für diesen Weg.

Und was kosten mich diese Leistungen?

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Einzel- oder Gruppentherapie können Sie als Leistung der gesetzlichen und der meisten privaten Krankenversicherungen oder auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen.

Die Klärung Ihrer drängenden, persönlichen Fragen – Ihre individuelle Standortbestimmung, ohne dass eine Störung von Krankheitswert dahinter steht –, können Sie mit mir als privat zu finanzierendes Veränderungsvorhaben in Angriff nehmen: Dies gilt für die Einzel- als auch für die Paarberatung, ggf. eine länger währende Paartherapie, für die selbst zu finanzierende Psychoanalyse, für Beratung wie auch für die Gruppentherapie und die Supervision.

Der Ablauf

Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch, wenn Sie sich mit dem Gedanken an eine Psychotherapie tragen. Bei diesem ersten Treffen soll geprüft werden, ob eine Psychotherapie das Mittel der Wahl ist. Die Erfahrung zeigt, dass eine frühe Abklärung des Bedarfs in dem Fall, in dem Sie sich unsicher, überfordert, evtl. auch fehl am Platze, evtl. übergangen oder gar gemobbt fühlen, die beste Empfehlung ist. Zumeist lässt sich bereits im Verlauf des Erstgespräches die Frage erörtern, welches Behandlungsverfahren sich für Sie am besten eignet und ob es womöglich eine Alternative zu wöchentlich stattfindenden Psychotherapiesitzungen gibt.

Den genauen Ablauf, der seit dem 01.04.17 für gesetzlich Versicherte gilt, zeigt Ihnen auf anschauliche Weise dieses Video:



der kassenärztlichen Vereinigung.

Hier auf dieser Seite finden Sie unten den internen link zu einem ersten Gespräch - der 'Psychotherapeutischen Sprechstunde', in der zunächst eine Klärung der Frage stattfinden soll, ob in Ihrem Fall eine Psychotherapie angezeigt ist. Sofern verfügbar, können Sie sich innerhalb der nächsten Woche(-n) einen Termin für eine 'Psychotherapeutischen Sprechstunde' aussuchen und bekommen gleich nach der Terminauswahl eine SMS mit der Bestätigung dieses ersten Gespräches. Ich habe mich bewusst für diesen Weg der Terminvereinbarung entschieden, um mich von den Telefon-Sprechzeiten ein wenig unabhängiger zu machen.

Bedenken Sie bitte, dass diese Sprechstunde lediglich der Abklärung der Indikation dient, und nicht gleichbedeutend mit dem Start einer Psychotherapie bereits in den Folgewochen ist.

Machen Sie sich über die sozialen Medien sowie die Seiten der Berufsverbände (DPtV, bdp, bvvp) aber auch die Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ein eigenes Bild der aktuell laufenden Debatte über die mit Hilfe des Termin-Service-Versorgungs-Gesetzes (TSVG) angestrebte Entspannung der recht angespannten Lage zu erhalten, die darin besteht, dass es bundesweit weiterhin nicht genügend niedergelassene und zugelassene PsychotherapeutInnen, gibts auch hier...

Schliesslich möchte ich Sie noch auf dieses spannend-informative Feature im Deutschlandfunk hinweisen, in dem es um die Frage geht, warum die These von der Überversorgung mit Psychotherapeut*innen vor allem in den Ballungszentren weitere Verbreitung findet, auch, warum nicht in jenen nicht eben seltenen Fällen, wo sich Betroffene seit Wochen und Monaten vergeblich auf der Suche nach eine*m/r Psychotherapeut*in/en befinden, mit dem sogenannten Kostenerstattungsverfahren unbürokratische Hilfe geleistet werden kann.

Wenn Sie bereits mehrere erfolglose Versuche unternommen haben, eine*n Psychotherapeut*in zu finden, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise.

Doch nun - machen Sie den ersten Schritt. Wählen Sie...

Telefon: 040 389 5754 - Jeweils morgens von 08:00 - 08:30 Uhr.

Oder: schauen Sie bei 'Termin buchen' - gleich im nächsten Abschnitt.

In jedem Fall denken Sie bitte beim ersten Besuch in meiner Praxis an eine gültige Krankenversichertenkarte - sollten Sie privat versichert sein, ist dies nicht zwingend erforderlich: in diesem Fall nehme ich in der ersten Sitzung lediglich Ihre Daten auf und stelle Ihnen zum Monatsende die erbrachte Leistung in Rechnung.

Möchten Sie die Kosten selber tragen, sind Sie herzlich eingeladen, sich in einem gemeinsamen Gespräch Klarheit über Ihre Lage zu verschaffen.

Doch auch in diesem Falle muss ich Sie vertrösten und derweil kann es Wochen - ganz aktuell sind es sogar Monate, dauern, bis Sie mit Ihrem Therapieprojekt starten können.

Zur Terminvergabe

Ach, und noch etwas: Wenn Sie einmal - aus bestimmten Gründen, auch solchen, die Sie selbst nicht zu verantworten haben, und wer kann schon den durchschlagenden Effekt eines aggressiven Magen-Darm-Virus verantworten oder auch der Bus, die U-Bahn, die wider Erwarten gerade heute den Betrieb ersatzlos eingestellt hat - eine Sitzung nicht wahrnehmen können, gehen Sie dennoch die Verpflichtung ein, die Kosten für diese eigens für Sie reservierte Stunde zu tragen.

Es ist im übrigen durchaus denkbar, dass es Ihnen im Verlauf einer psychotherapeutischen Behandlung immer wieder so ergehen wird, wo Ihnen die Folgen aus diesem Veränderungsprozess sprichwörtlich 'den Appetit verderben' - der Widerstand gegen das therapeutische Vorhaben gehört zu den Begleitumständen einer tiefenden psychotherapeutischen Behandlung.

Unabhängig von den Gründen Ihres Fernbleibens verfolge ich ein ureigenes Interesse, für mein Einkommen zu sorgen, so dass ich das Risiko von nicht stattfindenden Terminen nicht auf mich nehmen will.

Insofern binden Sie sich an die als "Klavierlehrerregelung" benannte Vereinbarung, mir 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin persönlich abzusagen, so dass ich eine realistische Chance habe, diese Ihre Stunde anderweitig zu vergeben. Beachten Sie bitte zudem, dass ich Ihnen eine Einzelsitzung auch dann in Rechnung stelle, wenn Sie mit 15-minütiger Verspätung in der Praxis erscheinen; im übrigen empfange ich Sie nach einer viertelstündigen Verspätung nicht mehr, da ich gemäss der Vereinbarung mit Ihrer Krankenversicherung eine 50-minütige Präsenzpflicht zu gewährleisten habe.

Das zu zahlende Ausfallhonorar beträgt für die vereinbarte Einzelsitzung 85,00 €.

Für die Teilnahme an der therapeutischen Gruppe gelten zusätzliche Verbindlichkeiten, die Sie mit der Unterzeichnung des Gruppenvertrags eingehen, die allem voran der Kontinuität der therapeutischen Arbeit Rechnung tragen sollen: Hierüber informiere ich Sie in einem ausführlichen Gespräch noch vor der Unterzeichnung des Therapieantrags mit Ihrer Krankenversicherung, wenn wir uns über die Therapieplanung im Rahmen Ihrer Gruppentherapieteilnahme verständigen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis für diese vorab zu vereinbarende Regelung zur Sicherung meines Einkommens - und zwar unabhängig von den unterschiedlichsten Widrigkeiten, die Sie am Kommen hindern könnten.

 
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